Jetzt können Sie

Ihr Geld

zurückfordern!

… und das mit Recht:

Renten- und Lebensversicherungen

die zwischen dem 1.1.1991 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden enthalten oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung können Sie daher in vielen Fällen Ihre Verträge gewinnbringend widerrufen und Ihre eingezahlten Beiträge zurückfordern – inklusive Zinsen bzw. Nutzungsentschädigung.

Es lohnt sich.

Hohe Erfolgschancen

Nach unserer Erfahrung lassen sich über 70% der betroffenen Verträge gewinnbringend widerrufen. Durch die Nutzungsentschädigung erhalten Sie bei der Rückabwicklung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung in der Regel sogar mehr zurück, als Sie ursprünglich einbezahlt haben.

Das gilt für:

laufende, beitragsfreie, gekündigte, ausgelaufene
und auch für bereits ausbezahlte Renten- und Lebensversicherungen.

Machen Sie Ihre Rückzahlungs-Ansprüche geltend:

Auch die Widerrufsbelehrung Ihrer Versicherung könnte fehlerhaft sein und nicht den erforderlichen Vorgaben entsprechen. Überprüfen Sie Ihre Erfolgsaussichten und holen Sie sich Ihr Geld zurück. Das Recht steht auf Ihrer Seite.

Damit können Sie rechnen:

Unsere Erfahrung
für Ihren Anspruch

focusRecht ist Ihr Spezialist auf diesem Fachgebiet. Unsere Experten übernehmen für Sie die vollständige Abwicklung mit der Versicherung bis zur erfolgreichen Auszahlung Ihres Mehrerlöses.

Widerruf

In wenigen Schritten
zu Ihrem Recht

Kosten

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Ihre Fragen

Unsere Antworten.
Was Sie wissen sollten.

Beispiel

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bei Rückabwicklung

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Das sagen unsere Kunden

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