FAQ

Häufig gestellte Fragen

Schiffsbeteiligungen und Timesharing:

Warum soll ich als Kunde die focusRecht beauftragen?

Sie haben kein Kostenrisiko. Wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis. Die Prüfung und Abwicklung erfolgt durch unsere auf diesem Gebiet führenden Fachanwälte. Wir garantieren eine bequeme Abwicklung für Sie und kümmern uns um die gesamten Vorgänge und die Korrespondenz mit ihrem Anspruchsgegner.

Wie ist der Ablauf der Abwicklung mit focusRecht?

Gerne können Sie schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen. Ihre Unterlagen werden anschließend durch die focusRecht an den exakt auf Ihren Vertrag spezialisierten Anwalt geleitet. Dieser prüft Ihren Vertrag und erteilt eine erste anwaltliche Einschätzung Ihres Falles. Die focusRecht nimmt daraufhin Kontakt mit Ihnen auf und teilt Ihnen eine erste Kurzeinschätzung Ihres Vertrages mit. Dies ist alles kostenfrei für Sie. Hier besprechen wir gemeinsam, wie das weitere Vorgehen ist. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die focusRecht verbindlich zu beauftragen und für Sie tätig zu werden. Daraufhin wird sich die Rechtsabteilung mit dem Anspruchsgegner in Verbindung setzen, gegebenenfalls Unterlagen für Sie anfordern und alle notwendigen Schritte durchführen die erforderlich sind, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dies kann eventuell auch die Durchführung eines Gerichtsprozesses oder die Erstellung eines gerichtlich verwertbaren Gutachtens beinhalten.
Sobald der erzielte Betrag des Anspruchsgegners eingegangen ist, wird dieser abzüglich der Erfolgsbeteiligung der focusRecht an Sie ausbezahlt.

Welche Kosten entstehen für mich als Kunde?

Die focusRecht arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis.
Die Ersteinschätzung Ihres Vertrages durch unsere Anwälte ist für Sie völlig kostenfrei.
Sobald Sie uns anschließend verbindlich beauftragen, Ihren Anspruch durchzusetzen, führen wir dies auf reiner Erfolgsbasis durch.
Das heißt für Sie konkret, dass wir ausschließlich an dem für Sie erzielten Betrag beteiligt sind.
Das Kostenrisiko für Anwalts-, Gutachter- und Prozesskosten liegt somit vollständig bei der focusRecht.

Wie lange dauert die Durchführung einer Rückabwicklung?

Dies ist abhängig von zahlreichen Faktoren wie z.B. der Kooperationsbereitschaft des Anspruchsgegners. Ob es zu einer außergerichtlichen Lösung kommt oder ein Gerichtsprozess durchgeführt werden muss oder wie viele Unterlagen seitens des Kunden vorhanden sind hat Auswirkung auf die Dauer der Abwicklung.
Somit kann die Bearbeitung im Schnitt zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten betragen und richtet sich immer nach den individuellen Gegebenheiten des Falles. Selbstverständlich sind auch wir bemüht, den Vorgang schnellstmöglich für Sie abzuwickeln.

Renten- und Lebensversicherungen:

Welche Versicherungen können widerrufen werden?

In Betracht kommen alle Renten- oder Lebensversicherungen, die zwischen dem 01.01.1991 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, bei denen über das gesetzliche Widerrufsrecht ungenügend belehrt wurde. Dies muss genau geprüft werden, da sich die gesetzlichen Belehrungspflichten über die Jahre immer wieder geändert haben.
Dies gilt sowohl für laufende, ruhende, gekündigte als auch bereits ausgelaufene Verträge.

Welche Versicherungen können nicht widerrufen werden?

Nicht widerrufen werden können z.B. reine Berufsunfähigkeitsversicherungen oder reine Risikolebensversicherungen. Eine Rückabwicklung lohnt sich in der Regel nicht für Versicherungen, bei denen der angebotene Rückkaufswert (bei laufenden oder ruhenden Versicherungen) oder der Auszahlungsbetrag (bei gekündigten oder ausgelaufenen Versicherungen) höher ist als die einbezahlte Summe der Versicherungsbeiträge.

Wieso ist ein Widerruf möglich?

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen wurde durch höchstrichterliche Rechtssprechung entschieden, dass Renten- und Lebensversicherungen die zwischen dem 01.01.1991 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden teilweise auch heute noch widerrufbar sind. Dies gilt für beitragsfreie, gekündigte, ausgelaufene und bereits ausbezahlte Verträge.

Welche Unterlagen werden von uns zur Überprüfung benötigt (sofern vorhanden)?
  • Versicherungsschein
  • Anschreiben der Versicherung zu Versicherungsbeginn
  • Widerrufsbelehrung (oft enthalten im Versicherungsschein oder Anschreiben)
  • Jahresmitteilungen über aktuellen Stand der Police (aktueller Rückkaufswert)
  • Auszahlungsbetrag, falls gekündigt
Warum soll ich als Kunde die focusRecht beauftragen?

Sie haben kein Kostenrisiko. Wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis. Die Prüfung und Abwicklung erfolgt durch unsere auf diesem Gebiet führenden Fachanwälte. Wir garantieren eine bequeme Abwicklung für Sie und kümmern uns um die gesamten Vorgänge und die Korrespondenz mit der Versicherung.

Wie ist der Ablauf der Rückabwicklung mit der focusRecht?

Sie beantworten uns den Online-Fragebogen und senden uns diesen über unser Antragsformular zu. Alternativ können Sie auch gerne schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.
Ihre Unterlagen werden anschließend durch die focusRecht an den exakt auf Ihren Vertrag spezialisierten Anwalt geleitet. Dieser prüft Ihren Vertrag, erteilt eine erste anwaltliche Einschätzung Ihres Falles und nennt einen ungefähren Richtwert für Ihren zu erzielenden Mehrerlös. Die focusRecht nimmt daraufhin Kontakt mit Ihnen auf und teilt Ihnen eine erste Kurzeinschätzung Ihres Vertrages mit. Dies ist alles kostenfrei für Sie. Hier besprechen wir gemeinsam, wie das weitere Vorgehen ist.

Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die focusRecht verbindlich zu beauftragen und für Sie tätig zu werden. Daraufhin wird sich die Rechtsabteilung mit der Versicherung in Verbindung setzen, gegebenenfalls Unterlagen für Sie anfordern und alle notwendigen Schritte durchführen die erforderlich sind, einen Mehrerlös für Sie zu erzielen. Dies kann eventuell auch die Durchführung eines Gerichtsprozesses oder die Erstellung eines finanzmathematischen, gerichtlich verwertbaren Gutachtens beinhalten.
Sobald der Mehrerlös durch die Versicherung überwiesen ist, wird dieser abzüglich der Erfolgsbeteiligung der focusRecht an Sie ausbezahlt.

Welche Kosten entstehen für mich als Kunde?

Die focusRecht arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis.
Die Ersteinschätzung Ihres Vertrages durch unsere Anwälte ist für Sie völlig kostenfrei.
Wünschen Sie vor der Erteilung eines schriftlichen Auftrages ein exaktes, gerichtlich verwertbares finanzmathematisches Gutachten durch unsere Sachverständigen, erfragen Sie bitte die Konditionen hierzu direkt bei uns.
Sobald Sie uns anschließend verbindlich beauftragen, den Vertrag durch die focusRecht rückabwickeln zu lassen, führen wir dies auf reiner Erfolgsbasis durch.
Das heißt für Sie konkret, dass wir ausschließlich an dem für Sie erzielten Mehrerlös beteiligt sind.
Mehrerlös ist der Betrag, der zusätzlich zu einem bereits ausgezahlten Betrag (bei gekündigten oder ausgelaufenen Versicherungen) oder dem angebotenen Rückkaufswert (bei laufenden oder ruhenden Versicherungen) durch die focusRecht für Sie erzielt wird.
Das Kostenrisiko für Anwalts-, Gutachter- und Prozesskosten liegt somit vollständig bei der focusRecht.

Kenne ich bereits nach der kostenfreien Einschätzung meinen Rückerstattungsbetrag?

Bereits nach der anwaltlichen Ersteinschätzung kann Ihnen ein Richtwert hierzu genannt werden. Konkrete Beträge können vorab nur durch ein gerichtlich verwertbares finanzmathematisches Gutachten ermittelt werden. Wünschen Sie dies, sprechen Sie uns gerne dazu an, wir teilen Ihnen die Konditionen hierfür mit.

Lohnt sich eine Rückabwicklung immer?

Ob sich eine Rückabwicklung Ihres Vertrages lohnt, hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Einzahlungshöhe, der Laufzeit und der konkreten Ausgestaltung Ihres Vertrages. Nach der anwaltlichen Ersteinschätzung kann Ihnen ein Richtwert hierzu genannt werden.
Zum Teil sind steuerliche Aspekte mit einzubeziehen. Hierzu können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Steuerberater.

Wie lange dauert die Durchführung einer Rückabwicklung?

Dies ist abhängig von zahlreichen Faktoren wie z.B. der Kooperationsbereitschaft des Versicherers. Ob es zu einer außergerichtlichen Lösung kommt oder ein Gerichtsprozess durchgeführt werden muss, wie viele Unterlagen seitens des Kunden vorhanden sind hat Auswirkung auf die Dauer der Abwicklung.
Somit kann die Bearbeitung im Schnitt zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten betragen und richtet sich immer nach den individuellen Gegebenheiten des Falles. Selbstverständlich sind auch wir bemüht, den Vorgang schnellstmöglich für Sie abzuwickeln.

Was geschieht durch die Ausübung des rechtswirksamen Widerrufes?

Der abgeschlossene Vertrag muss durch den Versicherer von Beginn an vollständig rückabgewickelt werden. Ebenso müssen die eingezahlten Beiträge vom Versicherer zurückerstattet werden. Da die Versicherungsgesellschaft während der Laufzeit Ihrer Versicherung mit Ihrem Geld wirtschaften konnte, ist sie verpflichtet, die daraus gezogenen Nutzungen „Zinsen“ an Sie herauszugeben.

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